Thomas Postina

Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.

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Das Merkblatt

3. September 2009 - 12:06 | Thomas Postina

Der Berg kreißte ... und gebar eine Maus. Mitte August hat das Bundesgesundheitsministerium in Berlin „Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie“ vorgestellt. Für ein einseitig bedrucktes DIN-A4-Blatt war der personelle Einsatz bei der Präsentation beachtlich: Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel war dabei, KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller, der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes K.-Dieter Voß, der Vorstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Professor Kai Daniel Grandt und der Kommission der Apothekerschaft Professor Dr. Martin Schulz. Nicht einmal Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ließ es sich nehmen, ihre Mahnung loszuwerden: „Sicherer Umgang mit Arzneimitteln ist für das Wohl der Patientinnen und Patienten von zentraler Bedeutung.“

Die Kompetenz all dieser Fachleute stand dabei in auffälligem Missverhältnis zu den Inhalten des Merkblatts, das nun die Patienten aufklären und dafür sensibilisieren soll, dass falsch angewendete Medikamente gefährlich sein können. In acht Punkten führte das Papier dazu entweder Allgemeinplätze auf oder wünschenswerte, wenn auch lebensfremde Vorschläge über den Umgang mit Arzneimitteln. Zentraler Tipp ist dabei eine Liste der von einem Patienten eingenommenen Medikamente, die jeder Mensch führen und stets aktualisiert seinem Arzt und Apotheker vorlegen soll.

Man merkt den Formulierungen an, wie lange die verschiedenen Interessengruppen an ihnen bis zum akzeptierten Kompromiss gefeilt haben. Beteiligt waren immerhin die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker, der GKV-Spitzenverband, die Patientenbeauftragte, das Aktionsbündnis Patientensicherheit, der Sozialverband VDK Deutschland, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe. Vorab hatte das Bundesgesundheitsministerium am 18. November letzten Jahres eigens einen Workshop organisiert.

Merkblatt wie Workshop müssen in großem Zusammenhang gesehen werden, nämlich im Rahmen des 2007 vom Bundesgesundheitsministerium initiierten Aktionsplans Arzneimitteltherapiesicherheit, abgekürzt AMTS.

Hintergrund der Initiative ist die richtige Erkenntnis, dass es kein Medikament ohne Nebenwirkungen gibt, und ein nicht unerheblicher Teil der internistischen Krankenhausaufnahmen auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen zurück zu führen sind, die durch falsche Anwendung oder unerlaubte Kombination verschiedener Präparate verursacht wurden.

Der Aktionsplan hat daher – so ist es seinem Vorwort zu entnehmen – folgende Schwerpunkte:

1. Etablierung einer besseren Sicherheitskultur für die AMTS in den Fachkreisen unter Einbeziehung der Patientinnen und Patienten,
2. Verbesserung der Information über Arzneimittel,
3. Schwerpunktorientierte Entwicklung und Einsatz von Strategien zur Risikovermeidung bei der Anwendung von Arzneimitteln,
4. Förderung der Forschung auf dem Gebiet der AMTS und
5. Organisation eines kontinuierlichen Prozesses zur Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans.

So weit die Beschreibung der Ziele, die die Autoren am 29. November 2007, als außer der Projektbeschreibung noch nichts vorlag, mit der etwas voreiligen Bemerkung schließen: „Der Aktionsplan markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der AMTS in Deutschland.“

Passiert ist freilich bislang nicht allzu viel. Im Oktober 2008 wurde im Internet eine Website www.arzneimittel-in-der-schwangerschaft.de eingerichtet, auf der sich werdende Mütter darüber informieren können, mit welchen Medikamenten sie jetzt vorsichtig umgehen sollten. Ein dreiviertel Jahr später liegt nun das Merkblatt vor. Internet-Information wie Merkblatt können allenfalls einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass der Patient „auch eine eigenverantwortliche Nutzen-Risiko-Abwägung der Arzneimitteltherapie vornehmen“ kann, wie es in den Zielen des Aktionsplans vorgesehen ist.

Dennoch gibt sich die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, zufrieden: „Der Aktionsplan ist in den letzten beiden Jahren gut vorangekommen. Etwa zwei Drittel aller darin angestoßenen Maßnahmen sind abgeschlossen oder auf einem guten Weg.“ Sie sieht jedoch: „Dies ist jedoch ein langfristiger Prozess, der nur in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten funktionieren kann, also mit Ärzten, Apothekern, Pflegern und Patienten.“

Der Aktionsplan sieht auch Initiativen vor, durch die Verwechslungen etwa bei Präparatenamen und Verpackungen vermieden werden sollen. Ähneln sich die Namen oder die Packungsgestaltungen, dann sind Missgriffe nicht auszuschließen. Die pharmazeutische Industrie hätte hierzu sicherlich einiges zu sagen. Gefragt worden ist sie aber nicht.

Es gehört zu den Merkwürdigkeiten dieses Aktionsplans, dass die Arzneimittelhersteller darin keine Rolle spielen. Das Ministerium hat sie schlicht ignoriert.

Vordergründig lässt sich das damit erklären, dass die Hersteller zwar die Produkte liefern, aber mit ihrem therapeutischen Einsatz nichts zu tun haben. Über den entscheiden nur der Arzt und – wie es der Aktionsplan formuliert – der Patient „im Sinne der partizipativen Entscheidungsfindung“. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die einzelnen Produzenten schon aus Imagegründen an Schlagzeilen über Arzneimittelzwischenfälle mit ihren Präparaten keinerlei Interesse haben, insbesondere, wenn sie durch vermeidbare, fehlerhafte Anwendung verursacht wurden.

An den Allgemeinplätzen des Faltblatts mag es liegen, dass es keinem Pharmaverband eine Würdigung wert war. Lediglich der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) nutzte es - ohne auf seine Inhalte einzugehen - als Vehikel, um auf einen neuen, von Gesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband und Krankenkassen verursachten Missstand in Sachen Arzneimittelsicherheit hinzuweisen: Die lässige Rechtsauslegung, wonach wirkstoffgleiche Arzneimittel auch dann gegeneinander ausgetauscht werden können, wenn ihre Zulassungen nicht übereinstimmen.

Dies ist immer dann der Fall, wenn Original- oder Zweitanbieter durch weitere Forschungen Zulassungserweiterungen auf andere Indikationsgebiete erreichen konnten. Es wird den Patienten irritieren, wenn er Medikamente einnehmen soll, auf deren Beipackzettel er die Krankheit gar nicht findet, wegen der er beim Arzt war.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf: Die Aktionsplan-Beteiligten sollten schleunigst eine Workshop veranstalten, beraten und das Merkblatt ergänzen.
 

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