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Thomas Postina
Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.
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Pharmagroßhandel: Wird’s der Staat richten?
7. Februar 2009 - 12:55 | Thomas Postina
Der pharmazeutische Großhandel, einer der eher leisen Spieler im Konzert des Gesundheits-wesens, ist gerade dabei, sein Meisterstück in Sachen effizienter Interessenvertretung abzulie-fern: Seinem Bundesverband Phagro ist es gelungen, in den Entwurf der 15. Novelle des Arz-neimittelgesetzes (AMG) eine Passage einzubringen, die es in sich hat: Die Arzneimittelher-steller sollen gesetzlich verpflichtet werden, „im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung vollversorgender Arzneimittelgroßhandlungen zu gewährleisten.“ Übersteht diese Formulierung die Anhörungen und parlamentarischen Beratungen, dann besitzt der Großhandel eine gesetzliche Bestandsgarantie.
In engem Zusammenhang damit steht ein weiterer Erfolg, den der Phagro für sich verbuchen kann: Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium arbeiten an einer Änderung der Arzneimittelpreisverordnung, die den Großhändlern, ähnlich wie den Apothekern, ab 2010 eine weitgehend preisunabhängige pauschale Vergütung pro ausgelieferter Packung garantieren soll.
Hintergrund dieser lobbyistischen Großtat ist ein dramatischer Wandel in der Arzneimittel-distribution, der durch drei Strömungen geprägt ist:
Erstens: dem Bestreben der Apotheker, ihren Warenbestand aus Kostengründen möglich ge-ring zu halten und notfalls auch einzelne Packungen eines Medikaments vom Großhandel mehrmals am Tag liefern zu lassen.
Zweitens: dem Wachstum des Generika-Marktes bei gleichzeitigem Verfall der Generika-Preise und damit der Margen des Großhandels, der gerade die billigsten Produkte nicht mehr kostendeckend ausliefern kann.
Drittens: Der wachsende Kostendruck auf die Arzneimittelhersteller, die deswegen die Groß-handelsmarge selber vereinnahmen wollen und ihre hochpreisigen Präparate immer öfter unter Umgehung des Großhandels direkt an die Apotheken ausliefern. Nach Angaben von IMS Health ist der Anteil des Direktgeschäfts im Apothekenmarkt inzwischen auf 17 Prozent an-gewachsen.
Der Phagro-Vorstand hat diese Entwicklung seit langem kommen sehen und vor zwei Jahren seine sonst geübte Sparsamkeit aufgegeben, Geld in die Hand genommen und eine Studie erarbeiten lassen. Sie bestätigt im Ergebnis die Auffassung des Großhandels: nämlich, dass ein vollversorgender, herstellerunabhängiger Großhandel die Arzneimittelversorgung in Deutschland am besten sicherstellen kann. 2007 wurde diese Studie öffentlich vor- und allen relevanten Kreisen, insbesondere in Politik und Gesundheitsministerium, zugestellt.
Die Investition scheint sich nun auszuzahlen. Wird die Formulierung aus dem Entwurf der AMG-Novelle im Juni oder Juli tatsächlich Gesetz, dann kommt die Pharma-Industrie am Großhandel nicht vorbei, der zudem auf stabile Renditen rechnen kann.
Mit dem Phagro dürften sich zwei weitere Gruppen freuen: Die Apotheker, die an der zunehmenden Direktbelieferung den erhöhten Verwaltungs- und Handlings-Aufwand beklagt haben, und kleine und mittlere Pharma-Unternehmen, für die eine bundesweite Direktbelieferung schwer zu organisieren wäre.
Dennoch haben sich alle Pharmaverbände unisono gegen diese Passage der geplanten Novelle ausgesprochen. Für den BPI besteht „keine Notwendigkeit, die Vertriebswege des Arzneimittelmarktes neu zu regeln. Der Belieferungsanspruch des Großhandels greift unverhältnismäßig in die unternehmerische Freiheit der pharmazeutischen Unternehmen ein und behindert die Auswahl geeigneter Vertriebspartner.“
Hinzu kämen die erheblichen Folgen der veränderten Arzneimittelpreisverordnung. Gerade preisgünstige Arzneimittel, die schon durch den fixen Apothekenaufschlag mit 8,10 Euro pro Packung belastet sind, würden erneut teurer, Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gerieten ins Wanken. Ob ein solches Chaos in den Apotheken-Verkaufsräumen ausgerechnet im Wahljahr, in dem die Verbraucher durch die unklaren Folgen des Gesundheitsfonds schon stark verunsichert sind, politisch verkraftbar wäre, bleibt mehr als zweifelhaft.
Die Vertriebsbindung und die pauschale Vergütung des Großhandels kommen zudem zur Un-zeit. Der Referentenentwurf der 15. AMG-Novelle wurde ziemlich exakt zur gleichen Zeit veröffentlicht wie die Nachricht, dass das schon wankend geglaubte Mehrbesitzverbot für Apotheker doch mit europäischen Recht vereinbar sei. Damit hatte kaum noch jemand gerechnet. Generalanwalt Yves Bot hat diese Auffassung in seinem Schlussantrag an den Europäischen Gerichtshof formuliert und damit all jenen den Wind aus den Segeln genommen, die in kurzer Zeit auf Apothekenketten in Deutschland gesetzt hatten.
Unter den Enttäuschten dürfen auch etliche Großhandelsunternehmen sein, die sich – das sollte auch erwähnt werden - im europäischen Ausland schon eifrig an Ketten beteiligt und in Deutschland schon ihre Vorbereitungen dazu getroffen hatten.
Jenseits der deutschen Grenzen, insbesondere in Großbritannien, haben Großhandelsunternehmen im übrigen auch schon ausprobiert, wie man wirtschaftlich als exklusiver Vertriebs-partner großer Pharma-Unternehmen zurecht kommt. Bereits seit November 2007 können die Apotheker in Großbritannien Arzneimittel bestimmter Pharmafirmen nur noch über deren exklusive Vertriebspartner beziehen, darunter auch Tochtergesellschaften deutscher Großhan-delsfirmen.
Der überraschende Schlussantrag des Yves Bot dürfte auch in den Pharma-Unternehmen dazu geführt haben, eventuelle Überlegungen, ob, wie und in welchem Umfang man ins Direktge-schäft einsteigt, zu überdenken oder entsprechende Pläne zumindest bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück zu stellen. Bleibt es nämlich beim Mehrbesitzverbot, dann stellt sich die Frage des Direktvertriebs tendenziell anders.
Für die Firmen ist Direktbelieferung nämlich dann besonders attraktiv, wenn sie möglichst große Mengen an möglichst wenige Abnehmer liefern können, etwa an marktstarke Apothe-kenketten – aus denen ja nun vermutlich nichts wird. Sich mit Einzelapotheken aber abzugeben, ist längst nicht effizient.
Wer sich darauf einlassen will, der sollte daran nicht gehindert werden. Die VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer bringt es auf den Punkt: „Angesichts der Vielzahl von Herstellern, Großhändlern und Apotheken wäre hier Raum für verschiedene Modelle, die im Wettbewerb miteinander stehen.“ Möge also der Beste gewinnen.
Die ganze Entwicklung um staatlich verordnete Vertriebsbindung und Vergütungsvorgaben zeigt im Übrigen eine gewisse Parallele zur aktuellen Bankenkrise. Hier wie da gilt: Wettbewerb wird immer von denen gefordert, die sich davon Vorteile versprechen. Geht die Rechnung nicht auf und gerät man in Bedrängnis, dann wird rasch der Ruf nach dem Retter Staat laut. Da sind die Handelnden im Gesundheitswesen nicht besser als die Kreditinstitute.
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