Navigation
Thomas Postina
Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.
Telefon: +49 (0)6257 / 50799-0
E-Mail: office@postina-pr.de
Tags
Suchen
Key-Visual






Rabattverträge notgedrungen akzeptiert
2. Juni 2007 - 15:44 | Thomas Postina
Der Widerstand der Arzneimittelhersteller gegen Rabattverträge bröckelt. Immer mehr Unternehmen vereinbaren mit den Krankenkassen entsprechende Preisnachlässe. Nach anfänglichem hinhaltenden Widerstand greift in der Branche die Erkenntnis um sich, dass künftig niemand mehr an Rabattverträgen vorbei kommen wird und sie ein wichtiges Absatz-Instrument darstellen.
Die ersten Zahlen, die die Marktforscher von IMS zu den Marktveränderungen im Zusammenhang mit den umstrittenen AOK-Ausschreibungen vorlegen, dürften dieser Einsicht Vorschub leisten: Firmen, die sich darauf eingelassen haben, sind die Gewinner im Markt und konnten ihre Umsätze erheblich ausbauen. Gerade bislang unbekannten Unternehmen ist es gelungen, mit Hilfe der Rabattverträge bei den Marktanteilen einen unerwartet großen Sprung nach vorne zu schaffen.
Ein Wunder ist das nicht, sondern Ergebnis gesetzlicher Rahmenbedingungen:
1. Besteht ein Rabattvertrag für ein Arzneimittel, darf der Apotheker grundsätzlich kein anderes wirkstoffgleiches Medikament an die Patienten abgegeben (es sei denn, der Arzt verlangt dies ausdrücklich).
2. Ärzte brauchen bei rabattierten Arzneimitteln keine Wirtschaftlichkeitsprüfung fürchten.
3. Rabattierte Arzneimittel sind für den Patienten in der Regel ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit.
Dr. Christoph Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, jener Kasse also, die die umstrittenen Ausschreibungen für alle Ortskrankenkassen federführend initiierte, konstatiert eine „spürbare Marktdynamik“ und frohlockt: Feste Marktpositionen, „die über viele Jahre hinweg mit unterschiedlichsten Anreizsystemen durch die bisher im Hochpreisniveau marktbeherrschenden Unternehmen verteidigt und sogar ausgebaut werden konnten“, seien binnen weniger Wochen in Bewegung gekommen.
Nach Feststellungen der Apothekerspitzenorganisation ABDA haben mittlerweile 193 der 242 gesetzlichen Krankenkassen und 41 von rund 60 Generika-Anbietern Rabattverträge abgeschlossen, die teilweise die gesamte Produktpalette des jeweiligen Vertragspartners umfassen, teilweise auch nur einzelne Erzeugnisse.
Gerade diese Vielfalt unterschiedlicher Verträge stellt Ärzte und Apotheker vor große Herausforderungen. Ohne eine ausgeklügelte, aktuelle Praxissoftware ist kein Arzt in der Lage zu erkennen, welchem Patienten er welches Medikament verordnen darf. In dieser Intransparenz sehen die Ärzte das größte Problem bei den Rabattverträgen.
Doch ein Arzt kann es sich einfach machen und Medikamentenwahl dank Aut-Idem dem Apotheker überlassen. Dessen Software zeigt nach Eingabe von Krankenkasse und Wirkstoff bereits heute an, in welches Regal er greifen oder welches Medikament er beim Großhandel bestellen muss.
Um diese Transparenz sicherzustellen, hat die ABDA nach eigenen Angaben bisher rund 1,4 Millionen zusätzlicher Datensätze erfasst. Doch dies ist nur der Anfang. Der Datenwust nimmt weiter zu, der Beratungsaufwand bei verunsicherten Kunden auch.
Trotz aller Klagen über das Chaos in den Apotheken sieht die Apothekerspitzenorganisation Rabattverträge grundsätzlich positiv. Als Kostensenkungsinstrument seien sie sinnvoll. Allerdings erwartet sie insbesondere von den Krankenkassen, einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Instrument Rabattvertrag. Sie warnt vor einer Zersplitterung in Mini-Verträge, bei denen von einzelnen Herstellern nur einzelne Produkte in die Rabattierung aufgenommen werden und rät dringend, lieferfähige Arzneimittelanbieter auszuwählen.
Denn genau hier liegt bisher ein Problem. Nicht jeder Hersteller, der einen Rabattvertrag unterschrieben hat, war der sprunghaft steigenden Nachfrage gewachsen. Insbesondere die kleinen Anbieter spürten sehr schnell ihre Grenzen. Der Verband Pro Generika wies daher nicht ohne Sorge darauf hin, dass die Vertragspartner der AOK, die mit einer Ausschreibung vorgeprescht war, ursprünglich nur zwischen 0,0 und 5,38 Prozent Marktanteil bei den ausgeschriebenen Wirkstoffen hatten.
Andere Krankenkassen verfolgen daher eine andere Politik: Sie verhandeln Verträge mit großen Herstellern, deren gesamtes Sortiment rabattiert wird und deren Lieferfähigkeit kaum anzuzweifeln ist. Nahezu alle großen Anbieter sind dort mit von der Partie. Auch diese Politik ist nicht ohne Risiko für die Hersteller. Kommen nur noch Anbieter mit breitem Sortiment zum Zuge, stehen den Spezialanbietern mit begrenztem Produktportfolio wirtschaftlich harte Zeiten bevor. Der juristische Streit darüber, inwieweit allen Herstellern eine Chance zur Belieferung einzelner Kassen eingeräumt werden muss, wird die Gerichte noch beschäftigen.
Derzeit ist noch offen, welche Generika-Firmen am Ende die Gewinner bei Rabattverträgen sind. Vieles spricht dafür, dass sich die großen Unternehmen durchsetzen werden, die einerseits das attraktivere, da vollständige Angebot haben, andererseits auch die finanzielle Kraft, vorübergehende Kampfpreise durchzuhalten.
Auch die Originalanbieter von generikafähigen Produkten werden den Markt nicht freiwillig aufgeben. Denn auch sie hindert niemand, Rabattverträge mit einzelnen Kassen abzuschließend bei formal unveränderten Apothekenabgabepreisen Marktanteile zu sichern.
Den Apothekern kann dies alles letztlich egal sein. Die entspannte Haltung der ABDA zu den Rabattverträgen erklärt sich aus einem Schachzug, der ihnen 2004 gelang. Damals setzten sie einen Festaufschlag von 8,10 Euro pro abgegebener Arzneimittelpackung durch, mit dem sich die sinkende Preistendenz im Generika-Markt gut verkraften lässt.
Die Begeisterung, mit der die Krankenkassen das neue Instrument der Rabattverträge nutzen, darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass diese Maßnahme zur Kostenbegrenzung in Konkurrenz zu den zahlreichen Maßnahmen gerät, die der Gesetzgeber zur Sicherung der wirtschaftlichen Versorgung etabliert hat: Festbeträge, Bonus-Malus-Regelung und Wirtschaftlichkeitsprüfung. Das Nebeneinander der zentralen Kostendämpfungselemente und der dezentralen Vertragslösung führt zu vermehrter Intransparenz. Der Patient mag vielleicht sparen, der Durchblick aber wird ihm erschwert.
Kommentare
Ihr Kommentar