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Thomas Postina
Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.
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Jahr um Jahr gehen 1,4 Milliarden Arzneimittelpackungen über die Verkaufstresen deutscher Apotheker. Dagegen nimmt sich die Zahl der bekannt gewordenen Arzneimittelfälschungen bescheiden aus: Ganze 40 Fälle in den legalen Vertriebsketten wurden den Strafverfolgungsbehörden in den Jahren 1996 bis 2008 bekannt.
Angesichts dieser Zahlen, die für die hohe Sicherheit der Arzneimittelversorgung in Deutschland sprechen, scheint die Sorge der Europäischen Kommission um die Arzneimittelsicherheit und der enorme Aufwand unbegründet, den Europäischer Rat und Europäisches Parlament bis zur Verabschiedung der Richtlinie 2011/62/EU, mit der Arzneimittelfälschungen erschwert werden sollen, getrieben haben.
Das größte gesundheitspolitische Projekt dieses Jahres, das GKV-Versorgungsgesetz, droht zu einer Eier legenden Woll-Milch-Sau des Gesundheitswesens zu mutieren. Während das Bundesgesundheitsministerium, das im April erste Eckpunkte dazu vorstellte, das eng umrissene Ziel verfolgt, die flächendeckende, bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung auf Dauer abzusichern, sehen manche Player des Gesundheitswesens darin die Chance, ungelöste Probleme oder schwelende Konflikte quasi im Huckepack gleich mit zu lösen.
Der Berg kreißte ... und gebar eine Maus. Mitte August hat das Bundesgesundheitsministerium in Berlin „Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie“ vorgestellt. Für ein einseitig bedrucktes DIN-A4-Blatt war der personelle Einsatz bei der Präsentation beachtlich: Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel war dabei, KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller, der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes K.-Dieter Voß, der Vorstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Professor Kai Daniel Grandt und der Kommission der Apothekerschaft Professor Dr. Martin Schulz. Nicht einmal Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ließ es sich nehmen, ihre Mahnung loszuwerden: „Sicherer Umgang mit Arzneimitteln ist für das Wohl der Patientinnen und Patienten von zentraler Bedeutung.“
Der staunt der Laie und der Fachmann wundert sich: Endlich hört der Gesetzgeber auf den Rat seiner wissenschaftlichen Weisen und führt – was auch die pharmazeutische Industrie immer wünschte - mehr Wettbewerb ins Gesundheitssystem ein. Und nun hält sich die Begeisterung doch sehr in Grenzen. Stein des Anstosses sind die Rabattverträge, die aufgrund von Ausschreibungen zustande kommen.
Der Grund des Ärgers liegt auf der Hand: Einer Fülle von Arzneimittelherstellern steht eine überschaubare Zahl gesetzlicher Krankenkassen mit teilweise erdrückender Marktmacht gegenüber. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen allein kommen auf einen Marktanteil von 41 Prozent. Unter diesen Umständen kann von gleichlangen Spießen und fairem Interessenaustausch keine Rede sein. Und dies wird besonders bei den Ausschreibungen zu Rabattverträgen deutlich.
Nun kommt alles doch nicht ganz so schnell: Die Drogeriekette Schlecker, die ab Mitte Februar in den Arzneimittel-Versandhandel einsteigen wollte, ihr Personal bereits informiert und die Kataloge angeblich schon gedruckt hatte, stellte ihre Pläne zunächst zurück. Die Fachwelt rätselt warum? Hatte ein Mitbewerber ein Haar in der Suppe gefunden und gegen das geplante Vertriebsmodell geklagt? Oder bekam das Unternehmen selbst kalte Füße, angesichts der Tatsache, dass die Versandapotheke „Vitsana“ zwar in den Niederlanden beheimatet, aber im Besitz einer spanischen Schlecker-Tochter ist? Anders als Holland steht nämlich Spanien nicht auf der Liste der Länder, denen das Bundesgesundheitsministerium vergleichbare Kriterien für den Betrieb von Apotheken attestiert und die damit auch Deutschland beliefern dürfen.
Wie dem auch sei. Die deutschen Apotheker haben wenig Grund, sich entspannt zurück zu legen. Denn verschoben ist nicht aufgehoben.
Der Widerstand der Arzneimittelhersteller gegen Rabattverträge bröckelt. Immer mehr Unternehmen vereinbaren mit den Krankenkassen entsprechende Preisnachlässe. Nach anfänglichem hinhaltenden Widerstand greift in der Branche die Erkenntnis um sich, dass künftig niemand mehr an Rabattverträgen vorbei kommen wird und sie ein wichtiges Absatz-Instrument darstellen.
Die ersten Zahlen, die die Marktforscher von IMS zu den Marktveränderungen im Zusammenhang mit den umstrittenen AOK-Ausschreibungen vorlegen, dürften dieser Einsicht Vorschub leisten: Firmen, die sich darauf eingelassen haben, sind die Gewinner im Markt und konnten ihre Umsätze erheblich ausbauen. Gerade bislang unbekannten Unternehmen ist es gelungen, mit Hilfe der Rabattverträge bei den Marktanteilen einen unerwartet großen Sprung nach vorne zu schaffen.
Seit Jahren rütteln Brüsseler Bürokraten vergeblich an einer deutschen Institution: Dem Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken. Eine deutsche Apotheke muss demnach immer Eigentum eines Apothekers sein und persönlich von ihm geleitet werden. Diese strikte, 2004 erstmals leicht liberalisierte Regelung verhinderte bisher Entwicklungen, wie sie im europäischen Ausland, insbesondere in Großbritannien und Irland, längst Alltag sind: Dort gibt es große Apothekenketten im Besitz von Kapitalgesellschaften, die die traditionelle Apothekenlandschaft revolutioniert haben. Der Einzelapotheker ist dort auf dem Rückzug.
Das Gerangel um die Gesundheitsreform ist vorbei: Am 2. Februar hat der Bundestag dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sein Plazet gegeben. Mitte Februar stimmte auch der Bundesrat zu. Damit kann zum 1. April das wohl umstrittenste Gesetzeswerk der letzten Jahrzehnte in Kraft treten.
43 Abgeordnete der Koalitionsparteien haben bei dieser Entscheidung persönlichen Mut bewiesen und innerparteiliche Abstrafungen billigend in Kauf genommen: Sie entschieden in namentlicher Abstimmung gegen das Reformvorhaben, acht wahrten mit einer Enthaltung Distanz und immerhin 18 drückten sich durch Abwesenheit um ein Bekenntnis für oder gegen das Gesetz herum.
Als das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen anno 1985 zum ersten Mal seinen Arzneiverordnungs-Report (AVR) herausgab, war die pharmazeutische Industrie von dem publizistischen Tsunami überrascht, der Deutschland überrollte. Die Aufarbeitung der Verordnungszahlen eines Jahres brachte eine bis dahin unbekannte, allseits begrüßte Transparenz in den Arzneimittelmarkt.
Die Interpretation der Statistiken aber durch die Wissenschaftler um Professor Ulrich Schwabe und Dr. Dieter Paffrath erzeugte Nachbeben, die bis heute spürbar sind: Es wird zuviel verordnet, es werden massenweise Medikamente mit nicht nachgewiesenem Nutzen verschrieben und die Ärzte lassen sich zur Therapie mit Scheininnovationen verleiten, die teuer sind, aber keinen Zusatznutzen bieten.
Über Politikverdrossenheit muss sich in Deutschland niemand wundern, am wenigsten die Politiker selbst. Da werden Gesetze verabschiedet, im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit rechtskräftig. Doch kaum sollen sie erstmals angewandt werden, da heißt es plötzlich: So haben wir sie gar nicht gemeint.
Solche Gesetze wurden bisher – was gerade im Gesundheitswesen leider häufig vorkam - vom Parlament oft noch einmal kurzfristig geändert und ihre Fehler durch ein neues Gesetz repariert. Dass solche Flickschusterei notwendig ist, spricht nicht für die Qualität der Gesetzgebung. Immerhin aber wurden dabei die demokratischen, parlamentarischen und rechtlichen Usancen eingehalten.
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