Thomas Postina

Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.

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Arzneimittelpreisverordnung

Der pharmazeutische Großhandel, einer der eher leisen Spieler im Konzert des Gesundheits-wesens, ist gerade dabei, sein Meisterstück in Sachen effizienter Interessenvertretung abzulie-fern: Seinem Bundesverband Phagro ist es gelungen, in den Entwurf der 15. Novelle des Arz-neimittelgesetzes (AMG) eine Passage einzubringen, die es in sich hat: Die Arzneimittelher-steller sollen gesetzlich verpflichtet werden, „im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung vollversorgender Arzneimittelgroßhandlungen zu gewährleisten.“ Übersteht diese Formulierung die Anhörungen und parlamentarischen Beratungen, dann besitzt der Großhandel eine gesetzliche Bestandsgarantie.

In engem Zusammenhang damit steht ein weiterer Erfolg, den der Phagro für sich verbuchen kann: Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium arbeiten an einer Änderung der Arzneimittelpreisverordnung, die den Großhändlern, ähnlich wie den Apothekern, ab 2010 eine weitgehend preisunabhängige pauschale Vergütung pro ausgelieferter Packung garantieren soll.

Kurz vor Weihnachten hatte die alte und neue Gesundheitsministerin Ulla Schmidt noch eine frohe Botschaft zu verkünden: Die gesetzlichen Krankenkassen sind voraussichtlich zum Jahresende schuldenfrei. Von Januar bis September haben sie einen Überschuss von 882 Millionen Euro erzielt, der sich dank Weihnachtsgeld im vierten Quartal weiter erhöhen soll. Damit sind zumindest theoretisch alle Schulden gedeckt, die die GKV bis 2003 angehäuft hatte.

Die frohe Botschaft wird jedoch durch die Tatsache getrübt, dass dieser Schuldenausgleich allein den Zuweisungen des Bundes zu verdanken ist. In zwei Tranchen hat der Finanzminister 2,7 Milliarden Euro an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen überwiesen. Ohne dieses Geld wären die Kassen erneut im Defizit versunken. Auch für das Jahr 2006 sind im Haushalt 4,2 Milliarden an Bundeszuwendungen vorgesehen. Die Botschaft der Ulla Schmidt ist – bei Lichte besehen – also gar nicht so fröhlich, wie sie sich auf den ersten Blick ausnimmt – zumal dieser Bundeszuschuss bis 2008 wieder auf Null zurückgefahren werden soll.

Über Politikverdrossenheit muss sich in Deutschland niemand wundern, am wenigsten die Politiker selbst. Da werden Gesetze verabschiedet, im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit rechtskräftig. Doch kaum sollen sie erstmals angewandt werden, da heißt es plötzlich: So haben wir sie gar nicht gemeint.

Solche Gesetze wurden bisher – was gerade im Gesundheitswesen leider häufig vorkam - vom Parlament oft noch einmal kurzfristig geändert und ihre Fehler durch ein neues Gesetz repariert. Dass solche Flickschusterei notwendig ist, spricht nicht für die Qualität der Gesetzgebung. Immerhin aber wurden dabei die demokratischen, parlamentarischen und rechtlichen Usancen eingehalten.

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