Thomas Postina

Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.

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Beitragsbemessungsgrenze

Gesundheitsprämie: Ganz oder gar nicht

09 Jun 10

Thomas Postina

Die einkommensunabhängige Gesundheitsprämie ist eines der wenigen Konzepte, die einen Ausweg weisen aus der demografische Falle, in der die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gefangen ist: Der Anteil der nicht mehr Erwerbstätigen steigt, das Verhältnis von Erwerbseinkommen zu anderen, nicht mit Gesundheitsabgaben belasteten Einkommensarten, etwa Miet- und Kapitaleinkünfte, verschiebt sich. Eine Lösung kann nur die Entkopplung der Finanzierung von den Erwerbseinkommen bringen. Darin sind sich nahezu alle Fachleute und Ökonomen einig.

Die Gesundheitsprämie bietet dazu die Chance, weil sie erstens: alle Einkommensarten umfasst, nämlich auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, und zwar nicht nur der GKV-Versicherten, sondern zweitens auch all derjenigen, die Steuern zahlen müssen, also auch der Privatversicherten. Die Gesundheitsprämie zwingt also auch jene, ihr Scherflein zu den Gesundheitskosten beizutragen, die sich dank eines über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Einkommens aus der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherten verabschieden können.

Die große Reform bleibt Wunschdenken

01 Mär 06

Thomas Postina

Wir alle haben offenbar die Kraft der Großen Koalition unterschätzt. Wer glaubte, das Modell einer Bürgerversicherung, also einer Zwangsversicherung für alle, sei mit dem Konzept der Gesundheitsprämie, also einer einheitlichen Kopfpauschale für GKV-Versicherte, nicht vereinbar, der hat sich getäuscht. Jetzt, wenige Tage nach den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, belehrt uns Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eines Besseren.

Nach all den Informationen und Desinformationen, die aus Berlin herüber schwappen, scheint eines klar: Wir kriegen weder das eine, noch das andere, wir bekommen beides. Zehn Prozent der GKV-Einnahmen sollen künftig durch eine einheitliche Kopfpauschale aufgebracht werden, die jeder Erwachsene direkt an seine Versicherung zahlen muss. Der Rest soll über einkommensabhängige Beiträge, Kapitaleinkommen inklusive, aufgebracht werden.

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