Thomas Postina

Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.

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Budgetierung

Gutes System, schlecht finanziert

05 Okt 09

Thomas Postina

Professor Dr. Bert Rürup brachte es auf den Punkt: Das deutsche Gesundheitssystem ist im Vergleich zum Ausland ausgezeichnet. Auf der Jahresversammlung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) relativierte der Wirtschaftswissenschaftler aus Darmstadt die wohlfeile Kritik, in die insbesondere wahlkämpfende Politiker und kritische Medien spontan verfallen, wenn ihnen das Stichwort Gesundheitsversorgung zugerufen wird. Gesetzlich Versicherte müssen hierzulande weder unzumutbar lange in den Wartezimmern sitzen, noch mit ellenlangen Wartelisten für Operationen leben, die in anderen Staaten gang und gäbe sind. Die Qualität der Medizin, die jeder nutzen kann, ist beeindruckend hoch.

Dass es bei der Bewertung des Gesundheitssystems eine Kluft gibt zwischen individueller Wahrnehmung und veröffentlichter Darstellung, unterstreicht eine Befragung, deren Ergebnisse die Allensbach-Chefin Professor Dr. Renate Köcher auf derselben Veranstaltung präsentierte: Immerhin 71 Prozent der Menschen in diesem Lande geben Gesundheitssystem und -versorgung die Noten gut bis sehr gut.

Therapiefreiheit vs. Kosten

02 Nov 08

Thomas Postina

Ende 2008 ist es soweit: Bis dahin wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen genügend Ärzte für besondere Arzneitherapien ausgebildet und ernannt haben, um eine Regelung umsetzen zu können, die seit der letzten Gesundheitsreform ihrer Realisierung harrt: Das Zweitmeinungsverfahren. Bei Arzneimitteln mit besonderem Risikopotenzial und – was dem Gesetzgeber wohl wichtiger war – mit besonders hohen Preisen, muss der behandelnde Arzt damit ab 2009 seine Arzneimittelverordnung mit einem pharmakologisch besonders versierten Kollegen abstimmen.

Wie und in welcher Zeit dies geschehen soll, hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Oktober festgelegt. Die Ergänzung der Arzneimittelrichtlinie sieht zehn Tage für die Abstimmung zwischen behandelndem Arzt und Zweitmeinungs-Arzt vor, dessen Beurteilung im Zweifel ausschlaggebend ist. Weicht der behandelnde Arzt dennoch davon ab, muss er dies besonders begründen – und sich womöglich auf Regresse gefasst machen.

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