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Thomas Postina
Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.
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Festbeträge
Die Imagekurve der Pharma-Industrie ist in den letzten Monaten rasant abgestürzt und hat einen seit Jahren nicht mehr gesehenen Tiefpunkt erreicht. Die Medien zeichnen das Bild einer raffgierigen Branche, der jedes Mittel zur Profitoptimierung recht ist.
Den Vogel schoss das ZDF am 10. März ab, dem Tage, an dem das Bundesgesundheits-ministerium die Finanzentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einen Anstieg der Arzneimittelausgaben pro Versichertem um 5,3 Prozent veröffentlicht hatte. Die Nachrichtenredaktion des Mainzer Senders hievte einen Beitrag ins heute-journal, der nur einen Schluss zuließ: eine Bande Krimineller zieht durch die Lande und plündert Patienten und Krankenkassen aus.
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Nächsten Monat ist es soweit: Die Wähler entscheiden am 27. September darüber, wer Deutschland künftig regieren soll. Sie treffen damit auch eine Entscheidung über die Ausgestaltung des Gesundheitswesens. Die Alternative lautet wie schon vor der letzten Wahl: mehr Staat oder mehr privat. Dass es in den letzten vier Jahren nicht zu einer klaren Weichenstellung in die eine oder andere Richtung kam, war den Mehrheitsverhältnissen geschuldet. Ein solches Interregnum ist auch für die nächste Legislaturperiode nicht auszuschließen.
SPD und Linke haben nun deutlich gesagt, wofür sie stehen: Für eine Bürgerversicherung, in die jeder auf Erwerbs- und Kapitaleinkünfte seinen Beitrag entrichten muss. Klar Position hat auch die FDP bezogen: Seit Jahren wünscht sie mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen und will es den Bürgern, bei einer Pflicht zur Versicherung, freistellen, wo und in welchem Umfang sie sich absichern. Es sind dies die am weitesten von einander liegenden Positionen in der Gesundheitspolitik.
Damit hatten die Ortskrankenkassen wohl nicht gerechnet: Am 27. Februar untersagte das Landessozialgericht Baden-Württemberg den Allgemeinen Ortskrankenkassen, Rabattverträge über 61 Wirkstoffe abzuschließen, die die AOK Baden-Württemberg bundesweit im Auftrag aller 16 Ortskrankenkassen bereits im August 2007 ausgeschrieben hatte. Ausgerechnet die Sozialgerichtsbarkeit, von der bislang kaum Urteile zugunsten der pharmazeutischen Industrie bekannt sind, fand an dem Ausschreibungs- und Zuschlagsverfahren erhebliche Kritikpunkte.
Das politische Berlin ist in die jahreszeitlich bedingte Sommerstarre gefallen. Nach dem sich die Abgeordneten auf den verregneten Sommerfesten der Verbände nasse Füße geholt hatten, genießen sie nun ihre Parlamentsferien. Die Ministerialbeamten – soweit sie nicht auch verreist sind - werkeln ungestört an den letzten Ausführungsbestimmungen der Gesundheitsreform. Auch von den Rabattverträgen hört man wenig, nachdem die AOK zwei Not leidende Verträge gekündigt hat. Nur die Ärzte versuchen noch krampfhaft das zerschlagene Porzellan zu kitten, das vom Scherbengericht an der KBV-Spitze übrig blieb. Also alles paletti in Berlin?
Von der Ruhe sollte sich niemanden täuschen lassen. Schon werden Schuldzuweisungen für den Fall vorbereitet, dass die Gesundheitsreform finanziell doch nicht das bringen sollte, was ihre politischen Mütter und Väter versprachen.
Der Widerstand der Arzneimittelhersteller gegen Rabattverträge bröckelt. Immer mehr Unternehmen vereinbaren mit den Krankenkassen entsprechende Preisnachlässe. Nach anfänglichem hinhaltenden Widerstand greift in der Branche die Erkenntnis um sich, dass künftig niemand mehr an Rabattverträgen vorbei kommen wird und sie ein wichtiges Absatz-Instrument darstellen.
Die ersten Zahlen, die die Marktforscher von IMS zu den Marktveränderungen im Zusammenhang mit den umstrittenen AOK-Ausschreibungen vorlegen, dürften dieser Einsicht Vorschub leisten: Firmen, die sich darauf eingelassen haben, sind die Gewinner im Markt und konnten ihre Umsätze erheblich ausbauen. Gerade bislang unbekannten Unternehmen ist es gelungen, mit Hilfe der Rabattverträge bei den Marktanteilen einen unerwartet großen Sprung nach vorne zu schaffen.
Das war sicherlich nicht das, was die Bundesregierung hören wollte: Das GKV-Modernisierungsgesetz ist – zumindest im Arzneimittelsektor - nichts anderes als ein weiteres Kostendämpfungsgesetz. Nahezu alle Maßnahmen erschöpfen sich in Einmaleffekten, die schon im laufenden Jahr wieder verpuffen. Dieses vernichtende Urteil haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen der Regierung ins Stammbuch geschrieben.
Und dieses negative Votum kann sie nicht einmal für sich behalten. Bis zum 30. Juni muss die Bundesregierung dem Bundesrat nämlich darüber Auskunft geben, wie sich die arzneimittelrechtlichen Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes auswirken.
Die Krankenkassen, die im Jahr 2004 2,5 Milliarden weniger für Medikament ausgeben mussten, rechnen im laufenden Jahr bereits wieder mit Ausgabensteigerungen von etwa zehn Prozent. Damit würde in etwa das Ausgabenniveau des Jahres 2003 wieder erreicht.
Die Krankenkassen begründen diese Annahme so:
Der Aufschrei ist voraussehbar. Spätestens Mitte Februar 2005 werden die üblichen Koryphäen der Arzneikritik mit dem Zeigefinger der einen Hand auf die Pharma-Industrie deuten, während sie in der anderen Hand anklagend die vorläufigen Januar-Zahlen des GKV-Arzneimittelmarkts in die Höhe halten.
Dabei ist das, was sie zu präsentieren haben, in keiner Weise überraschend. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen deutlich über jenen des Januar 2004 liegen werden. Alles andere wäre ein Wunder.
Dass es ausbleibt, liegt zum einen an dem noch spürbaren Vorzieheffekt aus 2003, mit dem die Patienten den neu eingeführten höheren Zuzahlungen entgehen wollten, und der sich im Januar 2004 mit einem Verordnungsminus von 35 Prozent gegenüber Dezember niederschlug. Zum anderen macht sich auch der Trend zur Verschreibung innovativer Arzneimittel in einer Strukturkomponente von drei bis sieben Prozent jährlich bemerkbar.