Navigation
Thomas Postina
Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.
Telefon: +49 (0)6257 / 50799-0
E-Mail: office@postina-pr.de
Tags
Suchen
Key-Visual






G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das bedeutendste Organ der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzteschaft. Es entscheidet nämlich, welche medizinischen Leistungen, Heil- oder Hilfsmittel in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden und welche nicht. Er legt fest, für welche Arzneimittelgruppen Festbeträge zu bilden sind, welche rezeptfreien Medikamente ausnahmsweise doch von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden oder – um ein aktuelles Beispiel aufzugreifen – unter welchen Umständen Diabetiker noch Anspruch auf Blutzuckerteststreifen haben. Insbesondere für Unternehmen der Arzneimittel- und der Medizintechnik-Industrie hat ein Spruch des G-BA also erhebliche wirtschaftliche Folgen.
Deutschland und Großbritannien waren bislang die europäischen Länder, in denen Arzneimittelinnovationen zuerst auf den Markt gebracht wurden. Zugleich sind es aber die Staaten, in denen es am längsten dauert, bis sich solche Neuheiten in der ärztlichen Praxis durchsetzen. Innerhalb ihres Indikationsgebiets erreichten die Innovationen binnen eines Jahres in beiden Ländern nur rund fünf Prozent Marktanteil, hat das Marktforschungsunternehmen IMS ermittelt.
Diese Situation wird sich im neuen Jahr in Deutschland eher noch verschärfen. Angesichts der frühen Nutzenbewertung, die für Arzneimittelinnovationen seit Januar binnen dreier Monate nach Markteinführung vorgeschrieben ist, dürfte sich die abwartende Haltung der Ärzte gegenüber Arzneimittelneuheiten noch verstärken. Denn neben den rein gesetzgeberischen Hürden und Vorschriften, die den Arzneimitteleinsatz innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen, spielt die Psychologie für die rasche oder weniger schnelle Durchdringung des Marktes eine entscheidende Rolle.
Der Bundesgesundheitsminister kann einem Leid tun. Jetzt hat Philipp Rösler der Arzneimittelindustrie die gravierendsten Einschnitte seit Norbert Blüms Festbeträgen verordnet, nämlich die Verkürzung der Preishoheit bei patentgeschützten Präparaten auf ein Jahr nach Markteinführung. Und dennoch muss er sich vorwerfen lassen, er sei der Büttel eines gewieften, mit allen Wassern gewaschenen Industriezweigs.
„Im Auftrag der Industrie“, titelte die „Frankfurter Rundschau“, „Schwarz-Gelb und Pharmalobby kungeln Reform aus“ meldet „Spiegel-online“ und selbst die konservativere „Financial Times“ konstatierte am 10. September „Pharmalobby diktiert Gesetz“. Wenn es doch bloß so wäre. Dann ginge es manchem Verantwortlichen in den Chefetagen der Branche besser.
Innovationen sind nicht umsonst zu haben. Dies wissen die Arzneimittelhersteller, die allein in Deutschland Jahr für Jahr gut fünf Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung stecken. Dies merken die Krankenversicherungen, denen die Ausgabensteigerungen bei innovativen Arzneimitteln ein Dorn im Auge sind, und dies beklagt die Politik, die den Kassen regulatorisch zur Seite springt.
Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) zielt darauf ab, die finanzielle Last der Innovationen für die Krankenkassen zu begrenzen. Es beschränkt die Freiheit des Herstellers, den Preis völlig neuer Medikamente selbst festzulegen, auf ein Jahr. Bis dahin muss er mit dem GKV-Spitzenverband einen Erstattungspreis ausgehandelt haben, andernfalls wird er von einer Schiedsstelle festgesetzt.
Gleich zwei Kommissionen haben im März ihre Arbeit an einer künftigen Gesundheitsreform aufgenommen, nämlich – erstens – die Regierungskommission und – zweitens – die Reformkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Während die kundigen Beobachter bei der zweiten Kommission immerhin schon wissen, was am Ende an Vorschlägen und Forderungen herauskommen wird – nämlich eine Stärkung der solidarischen Absicherung gegen Krankheitsrisiken innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber –, ist das Ergebnis der Regierungskommission trotz Koalitionsvertrag längst nicht absehbar.
- BAH
- BPI
- DGB
- Direktverträge
- Durchschnittspreis
- Erstattungspreis
- G-BA
- Gesundheitsprämie
- Gesundheitsreform
- Gesundheitswesen
- Höchstpreis
- Ilse Aigner
- innovative Medikamente
- IQWiG
- Jürgen Wasem
- Koalitionsvertrag
- Kopfpauschale
- Kosten-Nutzen-Bewertung
- Kristina Schröder
- Philipp Rösler
- Preiskorridor
- Preismoratorium
- Preisverhandlungen
- Rabattverträge
- Rainer Brüderle
- Reformkommission
- Regierungskommission
- Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
- Stefan Kapferer
- Therapieerfolge
- Therapiefreiheit
- Thomas de Maizière
- Unterschriftenaktion
- Ursula von der Leyen
- VDGH
- Versorgungsziele
- VFA
- Wolfgang Schäuble
- Zwangsrabatt
Ende 2008 ist es soweit: Bis dahin wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen genügend Ärzte für besondere Arzneitherapien ausgebildet und ernannt haben, um eine Regelung umsetzen zu können, die seit der letzten Gesundheitsreform ihrer Realisierung harrt: Das Zweitmeinungsverfahren. Bei Arzneimitteln mit besonderem Risikopotenzial und – was dem Gesetzgeber wohl wichtiger war – mit besonders hohen Preisen, muss der behandelnde Arzt damit ab 2009 seine Arzneimittelverordnung mit einem pharmakologisch besonders versierten Kollegen abstimmen.
Wie und in welcher Zeit dies geschehen soll, hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Oktober festgelegt. Die Ergänzung der Arzneimittelrichtlinie sieht zehn Tage für die Abstimmung zwischen behandelndem Arzt und Zweitmeinungs-Arzt vor, dessen Beurteilung im Zweifel ausschlaggebend ist. Weicht der behandelnde Arzt dennoch davon ab, muss er dies besonders begründen – und sich womöglich auf Regresse gefasst machen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in diesem Sommer ihr 125-jähriges Bestehen gefeiert. Auf der Festveranstaltung in Berlin sprachen die Bundeskanzlerin, der Arbeitgeberchef und der DGB-Vorsitzende. Und so unterschiedlich ihre Bewertungen und Forderungen zur GKV auch waren, eines einte sie: das Lob der Selbstverwaltung.
Sie ist das tragende Prinzip der GKV. Arbeitnehmer und Arbeitgeber verwalten ihre Krankenkassen seit Gründung eigenständig. Die Leistungen für die Mitglieder und ihre Honorierung wiederum handeln sie in der Gemeinsamen Selbstverwaltung mit den jeweiligen Selbstverwaltungsorganen der Vertragsärzteschaft, der Krankenhäuser und Apotheker aus. Die Politik muss – so zumindest die Theorie - lediglich die Rahmenbedingungen festlegen.
Die Vorteile der Selbstverwaltung liegen in ihrer dezentralen Struktur. Entscheidungen basieren auf praktischen Erfahrungen und werden von denen gefällt, die auch damit leben müssen. Zudem sind solche Entscheidungen, auch oder gerade, weil lange um sie gerungen wird, demokratisch legitimiert und damit tragfähig.
Kosten-Nutzen-Bewertung: Streitpunkt bleibt Mitwirkung der Arzneimittelindustrie
01 Dez 07
Thomas Postina
Das neue Jahr beginnt mit Ärger: Für Ende Januar nämlich hat der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Professor Peter Sawicki, den Entwurf eines Methodenpapiers zur Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln angekündigt. Man muss kein Hellseher sein, um zu wissen: dieses Papier birgt Zündstoff.
Immerhin geht es für die Arzneimittelhersteller um nichts Geringeres, als um ihre Chancen auf dem deutschen Markt. Ein negatives Votum des IQWiG, wird es vom Gemeinsamen Bundesausschuss übernommen, kann alle unternehmerischen Planungen des jeweiligen Anbieters zunichte machen. Andererseits haben die Krankenkassen die qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten zu möglichst geringen Kosten im Sinn. Ihnen sind teure Innovationen schon lange ein Dorn im Auge.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln hat zweifellos eine undankbare Aufgabe: Neutral und unabhängig soll es die Qualität, den therapeutischen Nutzen und – ab sofort auch - das Kosten-Nutzen-Verhältnis von medizinischen Leistungen und Arzneimitteln sowie die Sinnhaftigkeit von Behandlungsleitlinien bewerten.
Dass seine Urteile nicht jedem gefallen, liegt in der Natur der Sache. Welcher Hersteller von Medizinprodukten oder Arzneimitteln lässt sich schon gerne bescheinigen, dass sein Produkt gegenüber vergleichbaren Erzeugnissen schlechter abschneidet oder dem Patienten keinen zusätzlichen Gewinn bietet. Ein negatives Votum, wird es vom Gemeinsamen Bundesausschuss übernommen, kann den jeweiligen Anbieter teuer kommen.
Das Gerangel um die Gesundheitsreform ist vorbei: Am 2. Februar hat der Bundestag dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sein Plazet gegeben. Mitte Februar stimmte auch der Bundesrat zu. Damit kann zum 1. April das wohl umstrittenste Gesetzeswerk der letzten Jahrzehnte in Kraft treten.
43 Abgeordnete der Koalitionsparteien haben bei dieser Entscheidung persönlichen Mut bewiesen und innerparteiliche Abstrafungen billigend in Kauf genommen: Sie entschieden in namentlicher Abstimmung gegen das Reformvorhaben, acht wahrten mit einer Enthaltung Distanz und immerhin 18 drückten sich durch Abwesenheit um ein Bekenntnis für oder gegen das Gesetz herum.
- 1 von 2
- ››