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Thomas Postina
Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.
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GKV-Spitzenverband
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das bedeutendste Organ der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzteschaft. Es entscheidet nämlich, welche medizinischen Leistungen, Heil- oder Hilfsmittel in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden und welche nicht. Er legt fest, für welche Arzneimittelgruppen Festbeträge zu bilden sind, welche rezeptfreien Medikamente ausnahmsweise doch von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden oder – um ein aktuelles Beispiel aufzugreifen – unter welchen Umständen Diabetiker noch Anspruch auf Blutzuckerteststreifen haben. Insbesondere für Unternehmen der Arzneimittel- und der Medizintechnik-Industrie hat ein Spruch des G-BA also erhebliche wirtschaftliche Folgen.
Der Bundesgesundheitsminister kann einem Leid tun. Jetzt hat Philipp Rösler der Arzneimittelindustrie die gravierendsten Einschnitte seit Norbert Blüms Festbeträgen verordnet, nämlich die Verkürzung der Preishoheit bei patentgeschützten Präparaten auf ein Jahr nach Markteinführung. Und dennoch muss er sich vorwerfen lassen, er sei der Büttel eines gewieften, mit allen Wassern gewaschenen Industriezweigs.
„Im Auftrag der Industrie“, titelte die „Frankfurter Rundschau“, „Schwarz-Gelb und Pharmalobby kungeln Reform aus“ meldet „Spiegel-online“ und selbst die konservativere „Financial Times“ konstatierte am 10. September „Pharmalobby diktiert Gesetz“. Wenn es doch bloß so wäre. Dann ginge es manchem Verantwortlichen in den Chefetagen der Branche besser.
Innovationen sind nicht umsonst zu haben. Dies wissen die Arzneimittelhersteller, die allein in Deutschland Jahr für Jahr gut fünf Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung stecken. Dies merken die Krankenversicherungen, denen die Ausgabensteigerungen bei innovativen Arzneimitteln ein Dorn im Auge sind, und dies beklagt die Politik, die den Kassen regulatorisch zur Seite springt.
Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) zielt darauf ab, die finanzielle Last der Innovationen für die Krankenkassen zu begrenzen. Es beschränkt die Freiheit des Herstellers, den Preis völlig neuer Medikamente selbst festzulegen, auf ein Jahr. Bis dahin muss er mit dem GKV-Spitzenverband einen Erstattungspreis ausgehandelt haben, andernfalls wird er von einer Schiedsstelle festgesetzt.
Mitte September geht die parlamentarische Sommerpause zu Ende. Die relative Ruhe, die sich in den letzten Wochen auch über die gesundheitspolitische Debatte gelegt hatte, lebt wieder auf. Nachdem das Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften und mit ihm die drastische Erhöhung der Herstellerrabatte vom Bundesrat kurz vor der Sommerpause noch durchgewinkt worden war, stehen in diesem Jahr noch zwei Gesetzesvorhaben auf der Agenda: Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) und die Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Der Berg kreißte ... und gebar eine Maus. Mitte August hat das Bundesgesundheitsministerium in Berlin „Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie“ vorgestellt. Für ein einseitig bedrucktes DIN-A4-Blatt war der personelle Einsatz bei der Präsentation beachtlich: Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel war dabei, KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller, der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes K.-Dieter Voß, der Vorstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Professor Kai Daniel Grandt und der Kommission der Apothekerschaft Professor Dr. Martin Schulz. Nicht einmal Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ließ es sich nehmen, ihre Mahnung loszuwerden: „Sicherer Umgang mit Arzneimitteln ist für das Wohl der Patientinnen und Patienten von zentraler Bedeutung.“
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in diesem Sommer ihr 125-jähriges Bestehen gefeiert. Auf der Festveranstaltung in Berlin sprachen die Bundeskanzlerin, der Arbeitgeberchef und der DGB-Vorsitzende. Und so unterschiedlich ihre Bewertungen und Forderungen zur GKV auch waren, eines einte sie: das Lob der Selbstverwaltung.
Sie ist das tragende Prinzip der GKV. Arbeitnehmer und Arbeitgeber verwalten ihre Krankenkassen seit Gründung eigenständig. Die Leistungen für die Mitglieder und ihre Honorierung wiederum handeln sie in der Gemeinsamen Selbstverwaltung mit den jeweiligen Selbstverwaltungsorganen der Vertragsärzteschaft, der Krankenhäuser und Apotheker aus. Die Politik muss – so zumindest die Theorie - lediglich die Rahmenbedingungen festlegen.
Die Vorteile der Selbstverwaltung liegen in ihrer dezentralen Struktur. Entscheidungen basieren auf praktischen Erfahrungen und werden von denen gefällt, die auch damit leben müssen. Zudem sind solche Entscheidungen, auch oder gerade, weil lange um sie gerungen wird, demokratisch legitimiert und damit tragfähig.