Ende 2008 ist es soweit: Bis dahin wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen genügend Ärzte für besondere Arzneitherapien ausgebildet und ernannt haben, um eine Regelung umsetzen zu können, die seit der letzten Gesundheitsreform ihrer Realisierung harrt: Das Zweitmeinungsverfahren. Bei Arzneimitteln mit besonderem Risikopotenzial und – was dem Gesetzgeber wohl wichtiger war – mit besonders hohen Preisen, muss der behandelnde Arzt damit ab 2009 seine Arzneimittelverordnung mit einem pharmakologisch besonders versierten Kollegen abstimmen.
Wie und in welcher Zeit dies geschehen soll, hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Oktober festgelegt. Die Ergänzung der Arzneimittelrichtlinie sieht zehn Tage für die Abstimmung zwischen behandelndem Arzt und Zweitmeinungs-Arzt vor, dessen Beurteilung im Zweifel ausschlaggebend ist. Weicht der behandelnde Arzt dennoch davon ab, muss er dies besonders begründen – und sich womöglich auf Regresse gefasst machen.