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Thomas Postina
Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.
Telefon: +49 (0)6257 / 50799-0
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Kopfpauschale
Gleich zwei Kommissionen haben im März ihre Arbeit an einer künftigen Gesundheitsreform aufgenommen, nämlich – erstens – die Regierungskommission und – zweitens – die Reformkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Während die kundigen Beobachter bei der zweiten Kommission immerhin schon wissen, was am Ende an Vorschlägen und Forderungen herauskommen wird – nämlich eine Stärkung der solidarischen Absicherung gegen Krankheitsrisiken innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber –, ist das Ergebnis der Regierungskommission trotz Koalitionsvertrag längst nicht absehbar.
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Bundesgesundheitsminister Rösler hat in Interviews zum Jahreswechsel die Absicht der Regierungskoalition bekräftigt, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig umzustellen. Während die Arbeitgeber weiterhin einen bestimmten, festgeschriebenen Prozentsatz des Einkommens ihrer Mitarbeiter als Versicherungsbeitrag an die GKV überweisen müssen, soll jeder Versicherte, ob berufstätig oder nicht, künftig eine einheitliche Kopfpauschale entrichten, übrigens auch für mitversicherte Familienangehörige. Wer dies nicht kann, der erhält Steuerzuschüsse.
Ziel der neuen Koalition ist es, die GKV zukunftsfest zu machen, deren Finanzierung bislang im Wesentlichen auf den Arbeitseinkommen basiert. Diese traditionelle Finanzierungsstruktur trägt in einer alternden Gesellschaft nicht. Daher soll die Abhängigkeit der GKV-Einnahmen von den Arbeitseinkommen nach und nach gemildert und durch eine wachsende Steuerfinanzierung ergänzt werden, zu der auch Menschen mit Kapital- und sonstigen Einkünften ihr Scherflein beitragen müssen.
Die neue Bundesregierung ist im Amt. Der FDP-Politiker Dr. Philipp Rösler hat im Gesundheitsministerium das Sagen. Der Koalitionsvertrag enthält auf jenen zehn Seiten, die dem Gesundheitswesen gewidmet sind, wider Erwarten eine Reihe marktwirtschaftlicher Ansätze. Wendet sich nun also alles zum Besseren im Gesundheitswesen?
Wer als Leistungserbringer den schrillen Tönen der Oppositionsparteien von rot-rot über rot bis grün lauscht, der könnte meinen: Ja. Denn wenn deren Kritik stimmt, wonach schon bald das Gespenst der sozialen Kälte die Versicherten erschreckt, dann heißt dies doch im Umkehrschluss: für Ärzte, Krankenhäuser, Medizinproduktehersteller oder pharmazeutische Industrie brechen demnächst rosige Zeiten an. Doch kann man sich auf die Opposition verlassen?
Nächsten Monat ist es soweit: Die Wähler entscheiden am 27. September darüber, wer Deutschland künftig regieren soll. Sie treffen damit auch eine Entscheidung über die Ausgestaltung des Gesundheitswesens. Die Alternative lautet wie schon vor der letzten Wahl: mehr Staat oder mehr privat. Dass es in den letzten vier Jahren nicht zu einer klaren Weichenstellung in die eine oder andere Richtung kam, war den Mehrheitsverhältnissen geschuldet. Ein solches Interregnum ist auch für die nächste Legislaturperiode nicht auszuschließen.
SPD und Linke haben nun deutlich gesagt, wofür sie stehen: Für eine Bürgerversicherung, in die jeder auf Erwerbs- und Kapitaleinkünfte seinen Beitrag entrichten muss. Klar Position hat auch die FDP bezogen: Seit Jahren wünscht sie mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen und will es den Bürgern, bei einer Pflicht zur Versicherung, freistellen, wo und in welchem Umfang sie sich absichern. Es sind dies die am weitesten von einander liegenden Positionen in der Gesundheitspolitik.
Wir alle haben offenbar die Kraft der Großen Koalition unterschätzt. Wer glaubte, das Modell einer Bürgerversicherung, also einer Zwangsversicherung für alle, sei mit dem Konzept der Gesundheitsprämie, also einer einheitlichen Kopfpauschale für GKV-Versicherte, nicht vereinbar, der hat sich getäuscht. Jetzt, wenige Tage nach den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, belehrt uns Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eines Besseren.
Nach all den Informationen und Desinformationen, die aus Berlin herüber schwappen, scheint eines klar: Wir kriegen weder das eine, noch das andere, wir bekommen beides. Zehn Prozent der GKV-Einnahmen sollen künftig durch eine einheitliche Kopfpauschale aufgebracht werden, die jeder Erwachsene direkt an seine Versicherung zahlen muss. Der Rest soll über einkommensabhängige Beiträge, Kapitaleinkommen inklusive, aufgebracht werden.
Der Koalitionsvertrag, auf den sich Union und SPD Mitte November geeinigt haben, ist für die Arzneimittelindustrie – da gibt es nichts zu beschönigen – ein Desaster. Die Arzneimittelpreise werden für zwei Jahre eingefroren, auf Generika müssen die Hersteller fünf Prozent Rabatt gewähren, das Marketinginstrument des Naturalrabatts wird verboten, und was innovativ ist, bestimmt vermutlich künftig das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. So hatte sich vermutlich kein Vertreter der diversen Pharmaverbände den Beginn einer CDU-Kanzlerschaft vorgestellt.
Bedenklicher als die Marterinstrumente selber ist jedoch etwas ganz anderes: dass die Eingriffe in den Arzneimittelmarkt zwischen Union und SPD offensichtlich überhaupt kein Streitpunkt waren. Alle Instrumente sind bereits im ersten Arbeitspapier der Verhandlungsgruppe Gesundheit nachzulesen.