Thomas Postina

Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.

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Lebensqualität

Das neue Jahr beginnt mit Ärger: Für Ende Januar nämlich hat der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Professor Peter Sawicki, den Entwurf eines Methodenpapiers zur Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln angekündigt. Man muss kein Hellseher sein, um zu wissen: dieses Papier birgt Zündstoff.

Immerhin geht es für die Arzneimittelhersteller um nichts Geringeres, als um ihre Chancen auf dem deutschen Markt. Ein negatives Votum des IQWiG, wird es vom Gemeinsamen Bundesausschuss übernommen, kann alle unternehmerischen Planungen des jeweiligen Anbieters zunichte machen. Andererseits haben die Krankenkassen die qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten zu möglichst geringen Kosten im Sinn. Ihnen sind teure Innovationen schon lange ein Dorn im Auge.

Eine Chance für das IQWiG

05 Apr 07

Thomas Postina

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln hat zweifellos eine undankbare Aufgabe: Neutral und unabhängig soll es die Qualität, den therapeutischen Nutzen und – ab sofort auch - das Kosten-Nutzen-Verhältnis von medizinischen Leistungen und Arzneimitteln sowie die Sinnhaftigkeit von Behandlungsleitlinien bewerten.

Dass seine Urteile nicht jedem gefallen, liegt in der Natur der Sache. Welcher Hersteller von Medizinprodukten oder Arzneimitteln lässt sich schon gerne bescheinigen, dass sein Produkt gegenüber vergleichbaren Erzeugnissen schlechter abschneidet oder dem Patienten keinen zusätzlichen Gewinn bietet. Ein negatives Votum, wird es vom Gemeinsamen Bundesausschuss übernommen, kann den jeweiligen Anbieter teuer kommen.

Ist der Nutzen eines Arzneimittels mit seiner Zulassung belegt? Offensichtlich nicht. Sonst brauchte niemand das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Zulassung besagt zunächst nur, dass der angegebene therapeutische Effekt mit dem Medikament erreicht werden kann. Ob dies besser, schneller, nebenwirkungsärmer und billiger als mit anderen Medikamenten geschieht, darüber sagt die Zulassung nichts aus.

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben ein nachvollziehbares Interesse, mit möglichst geringen Mitteln eine ausreichende Gesundheitsversorgung für ihre Mitglieder sicherzustellen. Dabei sollen – um einen einheitlichen Leistungskatalog zu gewährleisten – der Gemeinsame Bundesausschuss und das Qualitätsinstitut helfen.

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