Thomas Postina

Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.

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Eine Chance für das IQWiG

05 Apr 07

Thomas Postina

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln hat zweifellos eine undankbare Aufgabe: Neutral und unabhängig soll es die Qualität, den therapeutischen Nutzen und – ab sofort auch - das Kosten-Nutzen-Verhältnis von medizinischen Leistungen und Arzneimitteln sowie die Sinnhaftigkeit von Behandlungsleitlinien bewerten.

Dass seine Urteile nicht jedem gefallen, liegt in der Natur der Sache. Welcher Hersteller von Medizinprodukten oder Arzneimitteln lässt sich schon gerne bescheinigen, dass sein Produkt gegenüber vergleichbaren Erzeugnissen schlechter abschneidet oder dem Patienten keinen zusätzlichen Gewinn bietet. Ein negatives Votum, wird es vom Gemeinsamen Bundesausschuss übernommen, kann den jeweiligen Anbieter teuer kommen.

Für den AOK-Chef Hans Jürgen Ahrens bot die Gesundheitsreform ein Aha-Erlebnis der besonderen Art. Die Politik – empörte er sich auf einer Handelsblatt-Tagung in Berlin - präsentierte das Eckpunktepapier zur neuen Gesundheitsreform, ohne vorher mit den Gesetzlichen Krankenkassen darüber zu reden. „Das war das erste Mal, dass ich das erlebe.“ Dieses Gefühl, der „Arroganz der Macht“ ausgeliefert zu sein, ist den meisten übrigen Beteiligten im Gesundheitswesen nur allzu gut bekannt. Die pharmazeutische Industrie kennt dies gar nicht anders. Sie wurde niemals vorher gefragt, wie sie es denn gerne hätte. Willkommen im Club, Herr Ahrens.

Ist der Nutzen eines Arzneimittels mit seiner Zulassung belegt? Offensichtlich nicht. Sonst brauchte niemand das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Zulassung besagt zunächst nur, dass der angegebene therapeutische Effekt mit dem Medikament erreicht werden kann. Ob dies besser, schneller, nebenwirkungsärmer und billiger als mit anderen Medikamenten geschieht, darüber sagt die Zulassung nichts aus.

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben ein nachvollziehbares Interesse, mit möglichst geringen Mitteln eine ausreichende Gesundheitsversorgung für ihre Mitglieder sicherzustellen. Dabei sollen – um einen einheitlichen Leistungskatalog zu gewährleisten – der Gemeinsame Bundesausschuss und das Qualitätsinstitut helfen.

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