Thomas Postina

Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.

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Nutzenbewertung

Psychologie und Therapie

13 Jan 11

Thomas Postina

Deutschland und Großbritannien waren bislang die europäischen Länder, in denen Arzneimittelinnovationen zuerst auf den Markt gebracht wurden. Zugleich sind es aber die Staaten, in denen es am längsten dauert, bis sich solche Neuheiten in der ärztlichen Praxis durchsetzen. Innerhalb ihres Indikationsgebiets erreichten die Innovationen binnen eines Jahres in beiden Ländern nur rund fünf Prozent Marktanteil, hat das Marktforschungsunternehmen IMS ermittelt.

Diese Situation wird sich im neuen Jahr in Deutschland eher noch verschärfen. Angesichts der frühen Nutzenbewertung, die für Arzneimittelinnovationen seit Januar binnen dreier Monate nach Markteinführung vorgeschrieben ist, dürfte sich die abwartende Haltung der Ärzte gegenüber Arzneimittelneuheiten noch verstärken. Denn neben den rein gesetzgeberischen Hürden und Vorschriften, die den Arzneimitteleinsatz innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen, spielt die Psychologie für die rasche oder weniger schnelle Durchdringung des Marktes eine entscheidende Rolle.

Innovationen sind nicht umsonst zu haben. Dies wissen die Arzneimittelhersteller, die allein in Deutschland Jahr für Jahr gut fünf Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung stecken. Dies merken die Krankenversicherungen, denen die Ausgabensteigerungen bei innovativen Arzneimitteln ein Dorn im Auge sind, und dies beklagt die Politik, die den Kassen regulatorisch zur Seite springt.

Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) zielt darauf ab, die finanzielle Last der Innovationen für die Krankenkassen zu begrenzen. Es beschränkt die Freiheit des Herstellers, den Preis völlig neuer Medikamente selbst festzulegen, auf ein Jahr. Bis dahin muss er mit dem GKV-Spitzenverband einen Erstattungspreis ausgehandelt haben, andernfalls wird er von einer Schiedsstelle festgesetzt.

Ende der Preisgestaltungsfreiheit naht

14 Jul 10

Thomas Postina

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel sind im vergangenen Jahr um 1,5 Milliarden Euro auf 30,7 Milliarden Euro gewachsen. Das ist ein Plus von 5,2 Prozent. Woran das liegt, darüber wollen in Berlin die üblichen Interpreten die Deutungshoheit gewinnen: Die Krankenkasse Barmer-GEK, der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) und das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) legen Jahr um Jahr ihren „Arzneimittel-Report“, ihren „Arzneimittel-Atlas“ oder ihren „Arznei-Verordnungsreport“ vor. Sie wissen genau um das politische Gewicht solcher Analysen, die in diesem Jahr besonders schwer wiegen. Immerhin hat das Bundeskabinett das Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittelneuordnungsgesetz in Gang gesetzt.

Wer das Image der pharmazeutischen Industrie verbessern will, der braucht eine hohe Frustrationsschwelle. Denn die Vorurteile, gegen die es anzuargumentieren gilt, scheinen tief in das Bewusstsein der Bevölkerung eingraviert zu sein. Es gilt, dicke Bretter zu bohren.

Mitunter gibt es Signale, die Hoffnung machen. Das jüngste Gutachten des Sachverständigenrats für die Beurteilung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist so eines: Erstmals scheinen auch die Sachverständigen ihre populistischen Scheuklappen abgelegt zu haben, die bisher ihren Blick auf die Realitäten der Arzneimittelindustrie in Deutschland einschränkten. In ihrem jüngsten Gutachten finden sich Aussagen, die so gar nicht mit den tausendfach wiederholten Argumenten zum Arzneimittelwesen übereinstimmen, die der Bürger den Medien entnimmt und aus Politikermündern hört.

Ist der Nutzen eines Arzneimittels mit seiner Zulassung belegt? Offensichtlich nicht. Sonst brauchte niemand das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Zulassung besagt zunächst nur, dass der angegebene therapeutische Effekt mit dem Medikament erreicht werden kann. Ob dies besser, schneller, nebenwirkungsärmer und billiger als mit anderen Medikamenten geschieht, darüber sagt die Zulassung nichts aus.

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben ein nachvollziehbares Interesse, mit möglichst geringen Mitteln eine ausreichende Gesundheitsversorgung für ihre Mitglieder sicherzustellen. Dabei sollen – um einen einheitlichen Leistungskatalog zu gewährleisten – der Gemeinsame Bundesausschuss und das Qualitätsinstitut helfen.

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