Der pharmazeutische Großhandel, einer der eher leisen Spieler im Konzert des Gesundheits-wesens, ist gerade dabei, sein Meisterstück in Sachen effizienter Interessenvertretung abzulie-fern: Seinem Bundesverband Phagro ist es gelungen, in den Entwurf der 15. Novelle des Arz-neimittelgesetzes (AMG) eine Passage einzubringen, die es in sich hat: Die Arzneimittelher-steller sollen gesetzlich verpflichtet werden, „im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung vollversorgender Arzneimittelgroßhandlungen zu gewährleisten.“ Übersteht diese Formulierung die Anhörungen und parlamentarischen Beratungen, dann besitzt der Großhandel eine gesetzliche Bestandsgarantie.
In engem Zusammenhang damit steht ein weiterer Erfolg, den der Phagro für sich verbuchen kann: Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium arbeiten an einer Änderung der Arzneimittelpreisverordnung, die den Großhändlern, ähnlich wie den Apothekern, ab 2010 eine weitgehend preisunabhängige pauschale Vergütung pro ausgelieferter Packung garantieren soll.