Thomas Postina

Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.

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Bundesgesundheitsminister Rösler hat in Interviews zum Jahreswechsel die Absicht der Regierungskoalition bekräftigt, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig umzustellen. Während die Arbeitgeber weiterhin einen bestimmten, festgeschriebenen Prozentsatz des Einkommens ihrer Mitarbeiter als Versicherungsbeitrag an die GKV überweisen müssen, soll jeder Versicherte, ob berufstätig oder nicht, künftig eine einheitliche Kopfpauschale entrichten, übrigens auch für mitversicherte Familienangehörige. Wer dies nicht kann, der erhält Steuerzuschüsse.

Ziel der neuen Koalition ist es, die GKV zukunftsfest zu machen, deren Finanzierung bislang im Wesentlichen auf den Arbeitseinkommen basiert. Diese traditionelle Finanzierungsstruktur trägt in einer alternden Gesellschaft nicht. Daher soll die Abhängigkeit der GKV-Einnahmen von den Arbeitseinkommen nach und nach gemildert und durch eine wachsende Steuerfinanzierung ergänzt werden, zu der auch Menschen mit Kapital- und sonstigen Einkünften ihr Scherflein beitragen müssen.

Wann diese Abkehr vom bisherigen Finanzierungssystem kommt, steht jedoch in den Sternen. Der Minister ist sehr bemüht, die Langfristigkeit des Projektes zu betonen. Weder will er die Haushälter der Koalition erschrecken, die angesichts der Rekordverschuldung des Staates Angst vor den steuerlichen Zuschüssen für all jene haben, die sich die Versicherung nicht leisten können, noch möchte er die Wähler verunsichern, die genau dies fürchten.

Tatsächlich dürfte die Zahl derjenigen, die steuerfinanzierte Ausgleichszahlungen erhalten müssten, nicht gering sein. Der Durchschnittshaushalt verfügt gerade einmal über 300 Euro pro Monat, über die er nach Abzug aller regelmäßig anfallenden Kosten frei verfügen kann.
Für viele sozial schwächere Haushalte schrumpft diese Verfügungsmasse gegen Null.

Wenn es um die Frage geht: Staatliche Fürsorge oder Eigenverantwortung, dann kann sich dafür laut dem Meinungsforschungsinstitut Allensbach nur eine knappe relative Mehrheit der Gesamtbevölkerung, nämlich 46 Prozent, dafür erwärmen.

Noch bedrückender sieht es aus, wenn man sich die einzelnen sozioökonomischen Schichten betrachtet. Während 64 Prozent der Befragten mit hohem sozialem Status für eine staatliche Grundsicherung sind, die jeder Bürger durch eigene Vorsorgemaßnahmen ergänzen kann, können sich nur 37 Prozent der Angehörigen mit niedrigem sozialen Status dies vorstellen. Von den Bevölkerungskreisen mit unterdurchschnittlichem Einkommen – so hat Allensbach gerade publiziert – sehen 59 Prozent keinerlei Spielraum für Mehrausgaben für Gesundheit und Vorsorge. Konkret bedeutet dies: Je niedriger der soziale Status, desto mehr Staat ist gefragt.

Die Schweiz und die Niederlande haben bereits Erfahrungen mit Kopfpauschalen gesammelt. Beide Länder stellten ihre Krankenversicherungssysteme bereits in den neunziger Jahren um. Ergebnis: 70 Prozent aller Haushalte in den Niederlanden erhalten einen Beitragszuschuss für ihre Krankenversicherung, in der Schweiz sind es durchschnittlich 38 Prozent.

Den Kritikern der Kopfpauschalen, zu denen offensichtlich ja auch weite Teile der Union gehören, kommen diese Zahlen gerade recht. Mit ihnen versuchen sie zu beweisen, dass Kopfpauschalen unsozial und ungerecht sind.

Das sind sie mitnichten. Sie legen lediglich schonungslos offen, was bisher vom traditionellen Finanzierungssystem der GKV freundlich kaschiert wurde: die gewaltige Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. In einer Solidargemeinschaft treten eben die Stärkeren für die Schwächeren ein, was Sozialpolitiker aller Couleur, allen voran der unvergessene Norbert Blüm, zu Recht als große soziale Leistung lobten.

Dabei blieb oft unausgesprochen, dass die Solidargemeinschaft nicht alle Einwohner Deutschlands umfasst. Wer viel verdient, der kann sich in die Privatversicherung verabschieden, die insbesondere jungen Menschen attraktive Beiträge bietet. Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Mieten bleiben bei der Beitragsbemessung unberücksichtigt.

Durch die Umstellung des Finanzierungssystems auf Steuerfinanzierung soll dies anders werden. Die Solidargemeinschaft erweitert sich auf alle Steuerzahler. Je stärker der Steueranteil an den GKV-Einnahmen steigt, desto stärker sind auch jene dabei, die bisher die Pflichtversicherung verlassen konnten.

Dass der Schirm größer wird, der vor Krankheitsrisiken schützt, hat sich noch nicht in wünschenswertem Maße herumgesprochen. Vielmehr fürchten noch zu viele Menschen, mit der Kopfpauschale im Regen zu stehen. Hier liegen die psychologischen Hürden für die neue Finanzierungsstruktur der GKV.

Sie zu überwinden, sollte nicht unmöglich sein. Entscheidend für die Akzeptanz dürfte sein, ob es gelingt, ein transparentes, für jeden nachvollziehbares Finanzierungssystem zu schaffen, das Schluss macht mit der verwirrenden Vielzahl der heutigen GKV-Finanzierungsmitteln: Praxisgebühr, Zuzahlung und Zusatzbeiträge sind die Instrumente des Gesundheitssystems, an denen sich die Kritik des Durchschnittversicherten immer wieder entzündet. Hier rührt auch der Eindruck her, dass die Leistungen der Krankenkasse immer schlechter werden und sie längst nicht mehr alles bezahlt.

Gelänge es, den notwendigen sozialen Ausgleich – idealerweise nicht nur der Krankenversicherung, sondern langfristig für sämtliche staatliche Sozialleistungen - ohne Aufbau einer weiteren Bürokratie sicherzustellen, sondern – wie es die FDP will – über das Finanzamt zu regeln, wäre viel erreicht. Allerdings nicht alles.

Denn die Finanzierungsreform regelt – worauf der Nestor der Gesundheitssystemforscher Prof. Fritz Beske kurz vor Jahresende aufmerksam gemacht hat – lediglich die Art, wie die Mittel für die GKV aufgebracht werden. Sie sagte jedoch noch nichts darüber aus, ob das Geld auch für die zu erbringenden Leistungen noch reicht. Denn demographische Entwicklung und medizinischer Fortschritt werden durch ein neues Finanzierungssystem nicht beeinflusst. Auch Steuergelder sind nicht unerschöpflich.

Daher muss sich die Politik einer weiteren, wesentlich schwierigeren Aufgabe stellen, nämlich einen Katalog der Leistungen zu definieren, auf die jeder Versicherte einen Anspruch hat. Hier Abgrenzungen zu finden und sie gegenüber dem Wähler zu vertreten, ist wesentlich schwieriger, als sie für eine neue Finanzierungsstruktur zu gewinnen.

Steht ein solcher Leistungskatalog erst einmal, den eine Krankenversicherung abzudecken hat, dann ist die Zweiteilung in gesetzliche und private Krankenversicherung nicht mehr zu begründen. Wer sollte es dann noch einer privaten Krankenversicherung verwehren, jedermann ebenfalls diese Leistungen zu garantieren. Da der Sozialausgleich über Finanzamt und nicht über die Solidargemeinschaft erfolgt, lässt sich auch die PKV mühelos in die Basisversorgung einbinden. Die Pflichtversicherung könnte durch die Pflicht zur Versicherung gelöst werden. Jeder hätte dann die Chance, sich die Versicherung auszusuchen, die am besten zu ihm passt. In den Niederlanden hat dies gut funktioniert.

All dies sind gewaltige Aufgaben, die die Politik mutig angehen muss und die nicht von heute auf morgen zu bewältigen sind. Dafür hat der Bürger Verständnis. Er erwartet aber klare Grundsatzentscheidungen. Er muss wissen, wohin die Reise geht, damit er sich auf die neue Gesundheitswelt einstellen kann. Andernfalls hält sein Ärger über den verhaltenen Neustart in der Gesundheitspolitik an.

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