Thomas Postina

Thomas Postina, Geschäftsführer von PPR, bloggt über eines der spannendsten Themen unserer Gesellschaft: das Gesundheitswesen.

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AMNOGs ungeklärte Fragen

05 Aug 10

Thomas Postina

Mitte September geht die parlamentarische Sommerpause zu Ende. Die relative Ruhe, die sich in den letzten Wochen auch über die gesundheitspolitische Debatte gelegt hatte, lebt wieder auf. Nachdem das Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften und mit ihm die drastische Erhöhung der Herstellerrabatte vom Bundesrat kurz vor der Sommerpause noch durchgewinkt worden war, stehen in diesem Jahr noch zwei Gesetzesvorhaben auf der Agenda: Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) und die Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Das AMNOG ist schon weit gediehen und hat die Erste Lesung im Bundestag hinter sich. Ab September stehen dazu die Ausschussberatungen an. Anders als die Finanzreform, zu der das Bundesgesundheitsministerium in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen will, trifft das AMNOG die pharmazeutische Industrie unmittelbar. Es verändert und verbessert hie und da die Festbetragsregelung, aber es bestätigt auch die unseligen Rabattverträge und schafft – dies ist die gravierendste Neuerung - einen völlig neuen Rechtsrahmen für Arzneimittelinnovationen.

Unmittelbar nach der arzneimittelrechtlichen Zulassung, die künftig nur noch vorübergehend die Erstattungsfähigkeit begründet, schließt sich eine Schnellbewertung des Nutzens an. Denn der zur Markteinführung autonom vom Hersteller festgelegte Arzneimittelpreis gilt längstens ein Jahr lang.

Ziel der Schnellbewertung ist es, festzustellen, ob das neue Arzneimittel einen Vorteil gegenüber bekannten Präparaten hat. Fehlt der nämlich, dann wird sofort ein Festbetrag festgelegt. Gibt es einen Zusatznutzen, dann ist die Schnellbewertung Ausgangspunkt für die Verhandlungen, die der Hersteller nun mit dem GKV-Spitzenverband binnen zwölf Monaten zum Abschluss bringen muss. Gelingt keine Einigung, dann entscheidet eine Schiedsstelle über den Erstattungspreis.

Die Schnellbewertung wird der Gemeinsame Bundesausschuss voraussichtlich beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Auftrag geben.

Soweit so klar die Pläne des Gesetzgebers. Zumindest für die Industrie jedoch bleiben etliche Fragen offen. Eine hat bereits Professor Dr. Jürgen Windeler aufgeworfen, der am 1. September beim IQWiG die Nachfolge des umstrittenen Peter Sawicki antrat, nämlich wie die rund 30 Schnellbewertungen jährlich, mit denen Fachleute aus Erfahrung rechnen, personell bewältigt werden sollen?

Offen ist auch, unter welchen Bedingungen und wie rasch die Ergebnisse der Schnellbewertung revidierbar sind und zwar nicht nur in therapeutischer Hinsicht, sondern auch in preislicher. Wird sich denn überhaupt ein höherer Preis durchsetzen lassen, nachdem monate- oder jahrelang eine niedrige Erstattung galt, den der Hersteller hinnehmen musste?

Und was passiert eigentlich, wenn der Hersteller den vom Schiedsamt festgelegten Preis nicht akzeptiert? Wird er dann zur ausreichenden Belieferung verpflichtet oder wird er gar bei Weigerung komplett aus der GKV-Versorgung ausgeschlossen, was der eine oder andere Beobachter fürchtet?

Angesichts der unklaren, in jedem Fall aber enormen wirtschaftlichen Auswirkungen des AMNOG kann man sich vorstellen, wie angespannt die Arbeitsatmosphäre in den Verbänden der Arzneimittelhersteller derzeit ist. Bei einem Verband ist bereits ein Kopf gerollt, bei einem anderen spiegeln sich Personaldebatten schon in den Medien wider. Solche sofort sichtbaren personellen Auswirkungen hatten Gesundheitsreformen bislang nie.

Verwunderlich ist die Nervosität nicht: Sie ist ein Zeichen dafür, wie stark die zurückliegenden Reformen den Spielraum der pharmazeutischen Unternehmen eingeschränkt und ihr Handeln reglementiert haben. Spätestens jetzt wird es auch wirtschaftlich eng: Die Firmen erwarten daher von ihren Vertretungen in Bonn und Berlin Hilfe und Unterstützung. Wenn es ihnen nicht einmal bei der schwarz-gelben Koalition im Vorfeld gelungen ist, die Weichenstellungen für die Veränderungen im Arzneimittelmarkt in ihrem Sinne zu beeinflussen, dann soll wenigstens die Zeit des Gesetzgebungsverfahrens genutzt werden, um Klarstellungen und Abschwächungen zu erreichen.

Diese Sicht in den Chefetagen der Mitgliedsunternehmen beißt sich jedoch allzu oft mit der Praxis des Verbandsgeschäfts. Das hat meist nichts mit rationalen Entscheidungen zu tun, sondern mit Stimmungen und politischen Strömungen. Und die sind auch in diesem Herbst gegen die Arzneimittelhersteller gerichtet. Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler sowie von Jens Spahn, dem gesundheitspolitischen Sprecher der Union, lassen wenig Hoffnung auf Verständnis für die wirtschaftlichen Belange einer pharmazeutischen Industrie in der Politik keimen.

Eine Umfrage von YouGov Psychonomics und Doc Check Market Research hat erneut bestätigt, was unterschwellig jeder weiß: dass die Pharmaindustrie kaum Verbündete hat. Wer gehofft hatte, wenigstens die Ärzte stünden auf ihrer Seite, wird eines Besseren belehrt: 63 Prozent von ihnen fordern einen höheren Beitrag der Arzneimittelhersteller zu den Einsparungen im Gesundheitswesen. Damit liegt die Ärzteschaft nur unwesentlich unter den Werten, die in dieser Frage bei der Gesamtbevölkerung erzielt wurden: 83 Prozent der Patienten fordern eine stärkere Belastung der Arzneimittelhersteller.

Angesichts solcher Stimmungen ist es realistisch, wenn die Herstellerverbände die jetzt politisch eingetüteten Regelungen nicht mehr grundsätzlich in Frage stellen, sondern detailliert ihre Schwächen analysieren und pragmatisch nach Lösungen suchen, wie das Beste aus der verfahrenen Situation gemacht werden kann. Wenigstens im Detail lässt sich mit guten Argumenten auch in der Politik noch einiges richten.

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