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Marienhospital: Kinderkardiologe betreut auch Erwachsene mit angeborenem Herzfehler
EMAH-Kongress informiert Betroffene und Angehörige
Darmstadt – „Wir wollen hier am Marienhospital in Zukunft auch Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern helfen“, sagt Dr. Elmo Feil, Kinderkardiologe am Marienhospital Darmstadt. Deswegen hat er die Zusatzqualifikation zum EMAH-Arzt abgelegt. EMAH steht für „Erwachsene mit angeborenem Herzfehler“. Am Samstag, dem 24. September 2011, veranstaltet der Mediziner gemeinsam mit dem Verein für Familien herzkranker Kinder und Jugendlicher Rhein-Main-Pfalz (Kohki) im Marienhospital den ersten Kongress für EMAH-Patienten und Angehörige in der Region. Dabei stehen Themen im Vordergrund, die herzkranke Menschen besonders beschäftigen, wie etwa die wohnortnahe Betreuung, Schwangerschaft und Geburt, Stentimplantation oder Sozialrecht. Die Teilnahme am Kongress ist kostenlos.
Betroffen sind immerhin 180.000 Menschen in ganz Deutschland. Bisher sind diese Patienten meistens durchs Raster gefallen. Denn die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit einem angeborenen Herzfehler übernimmt zwar zunächst der Kinderkardiologe, aber sobald die Patienten erwachsen sind, endet diese medizinische Betreuung. „Dann fallen die jungen Erwachsenen in eine echte Versorgungslücke, weil sich Kardiologen in der Regel nicht mit den Besonderheiten angeborener Herzfehler auskennen – ebenso selten sind Kinderkardiologen Experten für erwachsene Herzpatienten“, weiß Dr. Feil.
Die Prüfung zur zusätzlichen EMAH-Qualifikation können sowohl Kardiologen als auch Kinderkardiologen ablegen. Damit sind beide Berufsgruppen auch auf EMAH-Patienten eingestellt. In ganz Deutschland gibt es nur gut 200 Kardiologen und Kinderkardiologen mit zusätzlicher EMAH-Qualifikation. Diese Fachärzte koordinieren zusammen mit dem Hausarzt ihrer Patienten alle beteiligten medizinischen Gruppen, wie beispielsweise Gynäkologen, Hebammen, Chirurgen, Internisten, Zahnärzte, Narkoseärzte oder Psychologen. Außerdem vermittelt der EMAH-Arzt auch Kontakte zu überregionalen EMAH-Zentren der Maximalversorgung, falls dies erforderlich ist.